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vooccie
23.09.2025 17:29:05 vooccie hat ein Thema kommentiert Ghostwriter:   Hallo! Ich lebe in Köln und habe mich kürzlich entschlossen, Verde Casino auszuprobieren. Die Benutzeroberfläche ist intuitiv und das Design der Website ist übersichtlich und aufgeräumt. Spielautomaten mit interessanten Animationen und Bonusspielen machen das Spielen spannend und unterhaltsam. Besonders gut gefallen haben mir die Tischspiele – Roulette und Poker, bei denen man verschiedene Strategien ausprobieren kann. Jetzt ist es meine Art, mich abends zu Hause zu entspannen und eine Vielzahl von Unterhaltungsmöglichkeiten an einem Ort zu genießen.
nesteroid
23.09.2025 15:25:26 nesteroid hat ein Thema kommentiert Kiehl’s – Hautpflege mit Tradition:  Hi Leute, Grüße aus DE! Ich war in einem Forum unterwegs, als jemand beiläufig Ice Casino erwähnte. Aus Neugier habe ich es ausprobiert und war sofort von den Spielautomaten begeistert. Die Bedienung ist einfach, und jeder Slot hat kleine Features, die das Spielen interessant machen. Ich wollte nur kurz testen, doch plötzlich war ich schon zwei Stunden dabei, von einem Spiel zum nächsten zu wechseln. Selbst kleine Gewinne haben mich motiviert, weiterzuspielen.
kukras
22.09.2025 16:58:25 kukras hat ein Thema kommentiert Spionieren Sie Ihren Mann aus: Greetings friends! One evening I felt bored and started looking for places to play online. That’s when I came across Izzi Casino. I stayed for the slots and liked the way the games keep you entertained. It’s simple, no confusion, and for me it’s become a nice option whenever I want to have some fun.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
nesteroid
21.09.2025 19:53:10 nesteroid hat ein Thema kommentiert Österreich verzichtet auf zig Millionen Euro an Zulassungssteuer:  Hallo zusammen, mein Cousin aus Salzburg hat mir empfohlen, mir Boomerang Casino anzusehen, nachdem er gehört hatte, wie ich mich darüber beschwert habe, dass ich ständig verliere. Ich war kurz davor, ganz aufzuhören, aber mir gefiel, dass die Bewertungen nichts beschönigten – sie listeten die Vor- und Nachteile fair auf. Ich habe mir dort ein Casino ausgesucht und hatte endlich eine Glückssträhne, bei der ich nicht nur meine Verluste zurückgewonnen habe, sondern sogar einen Gewinn erzielt habe. Das ist selten für mich, aber dieser kleine Gewinn gab mir den Anstoß, den ich brauchte, um in Österreich weiterzuspielen.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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22.03.2022  |  Kommentare: 0

Verfassungsgerichtshof prüft die österreichische Zivilprozessordnung

Verfassungsgerichtshof prüft die österreichische Zivilprozessordnung
Der Verfassungsgerichtshof prüft ob die österreichische Zivilprozessordnung den Grundrechten entspricht

RA Dr. Johannes Eltz hat eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde für Johannes Wasner, der um seinen Sommersberg, Bad Aussee, kämpft, eingebracht, weil er den Paragraphen 68 Absatz 2 […] sowie den Paragraphen 72 Absatz 2 […]  der österreichischen Zivilprozessordnung mit den Grundsätzen der Demokratie für nicht vereinbar hält.

"der Verfassungsgerichtshof möge den § 68 Abs 2 […] sowie den § 72 Abs 2 […] ZPO als verfassungswidrig aufheben".

Der Verfassungsgerichtshof hat zur Geschäftszahl G 71/2018-3 sich den Bedenken des RA angeschlossen, das Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet und die Bundesregierung zur Stellungnahme innerhalb von 8 Wochen aufgefordert.



RA Dr. Johannes Eltz und sein Team stehen auf dem Standpunkt, dass der im § 1 Absatz  1 Rechtsüberleitungsgesetz in der Verfassung festgeschriebene Satz „…. Rechtsvorschriften, die mit dem Bestand eines freien und unabhängigen Staates Österreich oder mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, die dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes widersprechen…“ – „widersprechen“ ist zweifelsfrei als „entsprechen müssen“ auszulegen, sich nicht auf das Rechtsüberleitungsgesetz beschränkt, sondern die Basis dessen ist, was nach 1945 als Grundlage von demokratischen Rechtsverhältnissen gemeinsam festgelegt wurde und damit für sämtliche Gesetze und Rechtsauslegungen in Österreich bindend ist.

Laut dieser Beschwerde,  steht RA Dr. Johannes Eltz auf dem Standpunkt, dass die österreichischen Gesetze und die österreichischen Gesetzesanwendungen dem Artikel 41 (Recht auf taugliche Verwaltung, dazu gehören auch die Gerichte) und dem Artikel 47 (Recht auf taugliche Rechtshilfe) der EU Grundrechtscharta entsprechen müssen.

Anlass war, dass Johannes Wasner um seinen Sommersberg/Sommersbergsee kämpft. Sein ganzes Vermögen wurde durch den Rechtsstreit blockiert und ist nicht verfügbar.

Johannes Wasner hat daher nicht die finanziellen Mittel, um für sein Recht zu kämpfen.

In diesem Fall ist in Österreich die Verfahrenshilfe vorgesehen. Das heißt, man muss vorerst keine Gerichtskosten tragen und man hätte sogar das Recht, einen Anwalt beigestellt zu bekommen.

RA Dr. Johannes Eltz und Team haben erkannt, dass Johannes Wasner sich im Verfahrenshilfeantrag „nackt ausziehen“ muss und damit der Gegner, von dem er sich betrogen fühlt, sämtliche Information von ihm hat und diese gegen ihn nicht nur verwenden kann, sondern auch verwendet.

Es entspricht nicht den demokratischen Grundrechten, dass der Gegner Einsicht in diese intimste Privatsphäre des Verfahrenshilfeantragstellers erhält, sich dagegen äußern kann und auch noch Rechtsmittel ergreifen kann.

Mit dieser Information und mit diesen Rechten kann der Gegner sich seines Verfahrenshilfe benötigenden Widersachers entledigen.
Mit diesen Rechten aus dem Gesetz werden dem Gegner staatliche Funktionen  zuerkannt, was mit einer Demokratie nicht zu vereinbaren ist.

Die Gerichte wären verpflichtet, gemäß Artikel 89 Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz, Gesetze, wie die hier gegenständlichen, dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorzulegen, wenn es Bedenken gibt, dass diese mit den Staatsgrundgesetzen, somit der österreichischen und europäischen Verfassung (EU Grundrechtscharta etc.),  schlicht zusammengefasst mit den demokratischen Prinzipien, in Widerspruch stehen.

Die Statistik des Verfassungsgerichtshofes zeigt, dass Gerichte ihrer Pflicht zur Vorlage von Gesetzesstellen nach Artikel 89, Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz , hinsichtlich welcher es demokratische Zweifel gibt, äußerst selten bis gar nicht nachkommen.

Ausschließlich die Verwaltungsgerichte, die Behörden, die nicht ordentliche Gerichte sind, legen gelegentlich gemäß Artikel 89, Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz, Gesetzesstellen, hinsichtlich welchen sie Bedenken haben, dass diese nicht mit den demokratischen Grundwerten in Einklang stehen, zur Aufhebung  vor.

Der Verfassungsgerichtshof sagt in ständiger Rechtsprechung, dass es den Rechtssuchenden zumutbar ist, die Gerichte zu ihrer amtswegigen Pflicht durch diesbezügliche Anträge aufzufordern, bei Bedenken hinsichtlich von Gesetzesstellen im Hinblick auf die demokratischen Grund- und Menschenrechte, diese dem Verfassungsgerichtshof gemäß Artikel 89, Absatz 2, vorzulegen.

Gerichte antworten auf eine derartige Antragstellung so, als gäbe es die diesbezügliche Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht. Gerichte schreiben regelmäßig in Urteilen, dass es ein derartiges Antragsrecht einer Partei auf Vorlage von Gesetzesstellen zur Aufhebung durch das Gericht eines Verfassungsgerichtshofes nicht existiert.

Die Gerichte erklären dabei nicht, dass es eine Verpflichtung gibt. Sie legen nicht dar, warum, entgegen der Antragstellung, diese Verpflichtung nicht bestehen sollte und begründen dies auch nicht.

Es muss Wege geben, Richter (Gerichte) zu  unterstützen, dass sie als Hüter der demokratischen Grundwerte, bei Bedenken Gesetzesstellen dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorlegen. Sollten Richter (Gerichte) davon überzeugt sein, dass eine Vorlage nach Artikel 89 Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz nicht zu erfolgen hat und sie damit ihrer Pflicht, dies zu überlegen, nachgekommen seien, wäre es im Interesse des demokratischen Verständnisses notwendig, auch zu begründen, warum das Gericht zur Ansicht gelangte, dass keine Bedenken gegeben sind, dass diese Gesetzesstellen mit den demokratischen Grundwerten im Widerspruch stehen und damit auch keine Vorlagepflicht des Gerichtes besteht.


Ulrike Müller


 

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