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alexwarrior
13:15 alexwarrior hat ein Thema kommentiert Leitungswasser:  Wer sein Auto verkaufen möchte, sollte auf eine transparente Abwicklung achten. Dank moderner Plattformen lassen sich mehrere Angebote vergleichen, um den besten Preis zu erzielen. Ein klarer Kaufvertrag und eine sichere Bezahlung sorgen dafür, dass der Verkauf ohne Probleme abläuft.
toljaafanasevxi7
11:41 toljaafanasevxi7 hat ein Thema kommentiert Coole Uhren:  Danke, das klingt super – genau das, was wir brauchen!
vovasmirnovdb9132
11:41 vovasmirnovdb9132 hat ein Thema kommentiert Coole Uhren:  Hallo, wir standen genau vor demselben Problem und haben dann auf diese Plattform gesetzt: https://www.dataroomx.de Dort können alle Dokumente zentral gespeichert werden, Zugriffsrechte individuell festgelegt und Aktivitäten nachvollzogen werden. Besonders praktisch ist die Versionierung – man verliert nie den Überblick, welche Datei aktuell ist, und auch ältere Versionen sind abrufbar. Alles läuft browserbasiert, sodass niemand zusätzliche Software installieren muss. Seitdem ist unsere Zusammenarbeit mit externen Partnern deutlich effizienter, sicherer und strukturierter. Besonders bei Projekten, bei denen sensible Daten involviert sind, hat uns das enorm geholfen, den Überblick zu behalten und die Prozesse professionell zu gestalten.
toljaafanasevxi7
11:40 toljaafanasevxi7 hat ein Thema kommentiert Coole Uhren:  Hallo Leute, ich stehe gerade vor einer Herausforderung: Unser Unternehmen arbeitet an einem Projekt, bei dem wir regelmäßig vertrauliche Dokumente wie Verträge, Präsentationen und Finanzpläne mit externen Partnern teilen müssen. Anfangs haben wir alles über Cloud-Speicher und E-Mail organisiert, aber das hat schnell zu Problemen geführt: Dateien gingen verloren, Versionen wurden durcheinandergebracht und es war oft unklar, wer Zugriff auf welche Dokumente hat. Ich suche deshalb nach einer Lösung, die sowohl Sicherheit als auch Übersicht bietet, Zugriffsrechte präzise steuert und gleichzeitig einfach zu bedienen ist – auch für externe Berater und Partner, die keine IT-Profis sind. Hat jemand praktische Erfahrungen mit solchen Plattformen?
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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30.01.2016  |  Kommentare: 0

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha hat an diesem Prozessbetrug seines Freundes und Klienten mitgewirkt

"Dem stehen die Angaben des Erstbeklagten gegenüber, der davon sprach, im Vorfeld bereits mit Mag. Reinprecht über den Erwerb der Liegenschaft gesprochen zu haben.

Diese Angaben des Erstbeklagten scheinen wohl im diesbezüglichen Beklagtenstandpunkt begründet zu sein, wonach Mag. Reinprecht und der Erstbeklagte direkt (also nicht treuhändig) die Liegenschaft zur Hälfte erwerben wollten und auch erworben haben.

Offenbar wollte der Erstbeklagte damit seinen Standpunkt untermauern.

Aus den oben dargelegten Gründen war hier der in Summe glaubwürdigeren Mag. Reinprecht zu folgen, die insbesondere angab, mit dem Erstbeklagten weder über die Versteigerung gesprochen noch von dieser Kenntnis gehabt zu haben.

Es ist nicht verständlich, warum Mag. Reinprecht in diesem Punkt die Unwahrheit sagen sollte.

Im Übrigen ist auch nicht erklärbar, dass Mag. Reinprecht und der Erstbeklagte zwar über die gemeinsame Ersteigerung nach den Angaben des Erstbeklagten gesprochen haben sollen, aber nicht über einen Betrag, bis zu dem  man sich an  der Ersteigerung beteiligen sollte.

Ein bloßes Vertrauen auf die geschäftlichen Fähigkeiten des Erstbeklagten erscheint vor diesem Hintergrund bei einer derartigen Anschaffung doch eher naiv, was vor dem Hintergrund, dass der Erstbeklagte Mag. Primschitz als erfahrene Geschäftsfrau schilderte, wenig glaubwürdig erscheint."

wörtlich aus dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, Richter Mag. Thomas Hayn, Aktenzahl 35 Cg 86/14 p, Ordnungsnummer 51 zugestellt den Parteien am 29. 1. 2016 mit Rechtswirksamkeit der Zustellung am 30. 1. 2016. Die Erhebung einer Berufung ist innerhalb von 4 Wochen möglich.
Da das Urteil somit nicht rechtskräftig ist gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung für Mag. Anton Primschitz sowie Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha und Genossen.

Der erkennende Richter hält damit in seinem  Urteil zweifelsfrei fest, dass die Aussage des Mag. Primschitz prozessbetrügerisch war, weil er ausdrücklich ausführt, dass die falsche Behauptung des Mag. Primschitz erfolgte, um seinen Prozessstandpunkt zu untermauern. Damit stellt das Gericht auch das Motiv und die subjektive Tatseite des Mag. Anton Primschitz eindeutig fest.

Daran ändert nichts, dass der erkennende Richter in seinem Urteil übersieht, dass die prozessbetrügerische Aussage des Mag. Primschitz keinerlei Prozesserheblichkeit hinsichtlich der von Mag. Primschitz behaupteten Hälfte- Hälfte – statt 1/3 1/3 1/3 Eigentümerschaft hat. Herrn Mag. Primschitz kann es für den Prozesstandpunkt  der Hälfte-Hälfte völlig egal sein, ob Mag. Eva Reinprecht Treuhänderin war oder nicht, nur  für seinen Prozesstandpunkt, selbst nicht  zu einem  1/6 Treuhänder ebenfalls zu sein,  und damit nicht 1/2 : 1/2 sondern 1/3:1/3:1/3 Eigentümerschaft,  ist diese prozessbetrügerische Behauptung von Bedeutung.

Wenn sich aus dem Urteil ergäbe, Mag. Primschitz wäre über die Vollmacht der Mag. Eva Reinprecht getäuscht worden, dann steht das im unlösbaren Widerspruch  zur vom Gericht festgestellten prozesbetrügerischen Behauptung des Mag. Primschitz, er habe die Vereinbarungen mit Mag. Eva Reinprecht persönlich getroffen. Dasselbe gilt  für die Ausführungen des erkennenden Richters über mündliche Vereinbarungen, die für Mag. Primschitz nicht gelten, und anderseits dessen Bestehen auf schriftlichen Vereinbarungen dieses Treuhandverhältnisses. Darüber macht der Richter keinerlei Urteilsfeststellung,  warum ein Geschäftsmann, wie Mag. Primschitz eine Liegenschaft mit 50:50 erwerben soll, ohne eine Begleitvereinbarung, wie bei der, nach der Version Primschitz  und des Urteiles  sich zwingend ergebenden Patt-Stellung, die ordentliche Verwaltung der Liegenschaft stattfinden soll.



Maria Stieger


 

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