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vooccie
23.09.2025 17:29:05 vooccie hat ein Thema kommentiert Ghostwriter:   Hallo! Ich lebe in Köln und habe mich kürzlich entschlossen, Verde Casino auszuprobieren. Die Benutzeroberfläche ist intuitiv und das Design der Website ist übersichtlich und aufgeräumt. Spielautomaten mit interessanten Animationen und Bonusspielen machen das Spielen spannend und unterhaltsam. Besonders gut gefallen haben mir die Tischspiele – Roulette und Poker, bei denen man verschiedene Strategien ausprobieren kann. Jetzt ist es meine Art, mich abends zu Hause zu entspannen und eine Vielzahl von Unterhaltungsmöglichkeiten an einem Ort zu genießen.
nesteroid
23.09.2025 15:25:26 nesteroid hat ein Thema kommentiert Kiehl’s – Hautpflege mit Tradition:  Hi Leute, Grüße aus DE! Ich war in einem Forum unterwegs, als jemand beiläufig Ice Casino erwähnte. Aus Neugier habe ich es ausprobiert und war sofort von den Spielautomaten begeistert. Die Bedienung ist einfach, und jeder Slot hat kleine Features, die das Spielen interessant machen. Ich wollte nur kurz testen, doch plötzlich war ich schon zwei Stunden dabei, von einem Spiel zum nächsten zu wechseln. Selbst kleine Gewinne haben mich motiviert, weiterzuspielen.
kukras
22.09.2025 16:58:25 kukras hat ein Thema kommentiert Spionieren Sie Ihren Mann aus: Greetings friends! One evening I felt bored and started looking for places to play online. That’s when I came across Izzi Casino. I stayed for the slots and liked the way the games keep you entertained. It’s simple, no confusion, and for me it’s become a nice option whenever I want to have some fun.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
nesteroid
21.09.2025 19:53:10 nesteroid hat ein Thema kommentiert Österreich verzichtet auf zig Millionen Euro an Zulassungssteuer:  Hallo zusammen, mein Cousin aus Salzburg hat mir empfohlen, mir Boomerang Casino anzusehen, nachdem er gehört hatte, wie ich mich darüber beschwert habe, dass ich ständig verliere. Ich war kurz davor, ganz aufzuhören, aber mir gefiel, dass die Bewertungen nichts beschönigten – sie listeten die Vor- und Nachteile fair auf. Ich habe mir dort ein Casino ausgesucht und hatte endlich eine Glückssträhne, bei der ich nicht nur meine Verluste zurückgewonnen habe, sondern sogar einen Gewinn erzielt habe. Das ist selten für mich, aber dieser kleine Gewinn gab mir den Anstoß, den ich brauchte, um in Österreich weiterzuspielen.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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Für alle, die gerne unterwegs sind!
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Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
Serienjunkies
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20.09.2025  |  Kommentare: 0

Kann ich es mir leisten mein Recht durchzusetzen?

Kann ich es mir leisten mein Recht durchzusetzen?
Gerichtsgebühren dürfen nicht die Haupthürde bei der Überlegung der Durchsetzung des eigenen Rechtes sein.

Das österreichische Justizwesen ist einzigartig in Europa, dies nicht unbedingt im positiven Sinne: zu hohe Gerichtsgebühren, überlange Verfahrensdauer, keine oder unzureichende Anleitung einer unvertretenen Person trotz einer gesetzlich geregelten Anleitungspflicht, überkompliziertes Verfahrenshilfeverfahren u.a.m..  
 
VfGH-Präsident DDr Christoph Grabenwarter äußerte seine Meinung zum Thema Gerichtsgebühren im Artikel der „Presse“ vom 2.6.2022 unter dem Titel „VfGH-Präsident: Gerichtsverfahren oft zu teuer“: 
 
…. die Gerichtsgebühren in Zivilverfahren, die – ein Unikum in Europa – dem Staat mehr Einnahmen bescheren, als das gesamte Justizwesen kostet.“ 
 
(Hervorhebungen durch den Artikelverfasser)
 
Blickt man in die Gerichtspraxis, so scheint die im Artikel in der „Presse“ vom VfGH-Präsidenten DDr. Christoph Grabenwarter geäußerte Rechtsmeinung dort keine lösungsorientierte Implementierung gefunden zu haben. 
 
Ein Beispiel: für eine Besitzstörungsklage, mit welcher der Schutz des Besitzes erreicht werden soll, beträgt die Gerichtsgebühr EUR 107,00. Man könnte glauben, der Betrag sei lächerlich. 
 
Wehrt man sich gegen mehrere Besitzstörer, erreicht man schnell eine fünfstellige Summe.
 
Da wird sich manch ein „Normalsterblicher“ den fünfstelligen Betrag auf eine Schale und den Besitz auf die andere Schale der Waage legen, dass man in einem solchen Fall für den Besitz entscheidet, ist eher eine Ausnahme.
 
Entscheidet man sich trotz der hohen Gerichtsgebühren für den Besitz, ist man dazu gezwungen jede einzelne Besitzstörungsklage einzubringen, um keinem der ausgelassenen Besitzstörer die Möglichkeit zu bieten den ruhigen Besitz behaupten zu können. 
 
Wird man bei der Entscheidung über die Einbringlichmachung einer Klage nicht nur von inhaltlichen Überlegungen, sondern auch von finanziellen Überlegungen geleitet, weil man sich die Gerichtsgebühren nicht leisten kann, ist das Gerichtsgebührensystem verfassungs-, EMRK- und EU-GRCha-widrig.
 
Denn der EGMR hat ausgesprochen (Entscheidung Urbanek gegen Österreich vom 9.12.2010, 35123/05), dass die Gerichtsgebühren nur dann gem. der österreichischen Verfassung, der EMRK und der EU-GRCha rechtmäßig sind, wenn der Rechtsunterworfene einen Verfahrenshilfeantrag und einen Antrag gem. § 9 GEG stellen kann. 
 
Ein Verfahrenshilfeantrag und Antrag gem. § 9 GEG wird durch die Verpflichtung der Anwälte zur Angabe eines Einzugskontos konterkariert. Durch die Angabe eines Einzugskontos durch den Anwalt wird die Gerichtsgebühr beglichen und damit ein Antrag gem. § 9 GEG und/oder ein Verfahrenshilfeantrag nicht mehr möglich. 
 
Gibt der Rechtsvertreter kein Einzugskonto an, wird dieser disziplinarrechtlich verfolgt. Auch wenn dieser dabei im Sinne seiner Mandantschaft handelt, welche auf die Möglichkeit eines Antrages gem. § 9 GEG und einer Verfahrenshilfeantragstellung besteht. 
 
 
Die Kämpfer für ihr Recht als Störenfriede
 
Jeder, der vom gewöhnlichen Prozedere abweicht, aber sich im gesetzlichen Rahmen bewegt, wird vom Gerichtssystem als Störenfriede gesehen und es werden gegen ihn „gesetzliche“ Methoden angewandt, um diesen „zur Vernunft“ zu bringen.
 
So im nachfolgenden beispielhaften Fall.
 
Eine GmbH hat sich 2019 dafür entschieden ihre Liegenschaften für die Nutzung durch die Öffentlichkeit durch eine watschen einfache Bedienung mittels SMS anzubieten. 
 
Da diese Vorgehensweise den Plänen der Gemeinde nicht ins Bild passte, vereitelte sie die Nutzung der Liegenschaften durch zahlreiche listige Handlungen, u.a. durch Provozieren zahlreicher unberechtigter Nutzungen.
 
Die GmbH war in der Folge dazu gezwungen zahlreiche Besitzstörungsklagen (über 400) einzubringen, um ihr Besitz zu schützen. 
 
Da die schädigenden Handlungen zur Schädigung der GmbH, darunter der Kredit- und Rufschädigung, der Kontosperre, etc. führten, konnte sich die GmbH die Übernahme der Gerichtsgebühren nicht leisten und stellt daher Verfahrenshilfeanträge, Stundungsanträge sowie erhob sie gegen die Zahlungsaufforderungen/Mandatsbescheide Vorstellungen und anschließend Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht. 
 
Alles gesetzliche Maßnahmen, welche genau für solche Fälle vorgesehen worden sind.
 
Es handelte sich dabei um 410 Besitzstörungsklagen. 
 
Der Gerichtsgebührenbetrag hat EUR 43.870,00 betragen, was kein geringer, sondern ein sehr hoher Betrag ist.
 
Obwohl all die von der GmbH gesetzten Rechtshandlungen gesetzlich vorgesehen sind und ausgerechnet für solche Fälle gedacht sind, wurden über die GmbH Mutwillens Strafen verhängt, weil die GmbH gegen jeden Zahlungsauftrag und gegen jeden Bescheid (über 500) Rechtsmittel eingebracht hat. 
 
Das Problem der Mutwillensstrafe ist, dass deren Verhängung den Zweck hat, denjenigen, gegen den sie gerichtet ist, von einer Handlung abzuhalten. 
 
Nämlich davon, dass er Rechtsmittel, welche er zu ergreifen gezwungen ist, zu ergreifen unterlässt. 
 
Nämlich nicht das Rechtsmittel gegen die Zahlungsbescheide, sondern das Einbringen der Besitzstörungsklagen, was unweigerlich zur „freiwilligen“ Aufgabe des eigenen Besitzes führt. 
 
Dabei schreibt die Rechtsprechung vor (zuletzt mit dem Beschluss des LG Leoben zu 26 Cg 97/23t), dass man zu Schadensminderungszwecken dazu verpflichtet ist Verfahrenshilfeanträge und Anträge gem. § 9 GEG zu stellen. 
 
 
Erfordernis der Einführung eines pauschalierten Gerichtsgebührenbetrages
 
In den USA gilt für das Einreichen einer Klage bei der ersten Instanz der pauschalierte Betrag von 350 Dollar (EUR 297,95). (Gerichts- und Anwaltskosten im US-Zivilprozess | Rechtsbericht | USA | Prozessrecht)
 
In Österreich zahlt man für eine Klage mit einem Streitwert iHv EUR 1.000.000,00 Gerichtsgebühren im Umfang von ca. EUR 30.000,00.
 
Dass dann bei einem Streitwert von EUR 1.000.000,00 die Überlegung für oder gegen eine Klage gegen die Klage fällt, weil man sich die Gerichtsgebühren von ca. EUR 30.000,00 nicht leisten kann, kann eine wirtschaftlich vernichtende Entscheidung sein. 
 

 
Solche Schicksalsschläge können und sollten durch die Einführung einer pauschalierten Gerichtsgebühr wie dies in den USA ein usus ist, vermieden werden. 
 
Der positive Aspekt einer Einführung einer pauschalierten Gerichtsgebühr könnte sein, dass die Anzahl der Insolvenzen sich rasant verringern würde. Zum Unwohl der Insolvenzverwalter, welche sich eine andere lukrative Tätigkeit suchen müssten. 

vs
 
 
 
 
 


 

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