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aniyle
26.05.2026 10:23:49 aniyle hat ein Thema kommentiert Spionieren Sie Ihren Mann aus:  Jacob and Co. Astronomia: Why This 3D Celestial Watch Defines Avant-Garde Horology   When discussing the most renowned and groundbreaking complicated watches of the past decade, typically the Jacob and Co. Astronomia series is always the first issue that comes to the heads of senior collectors. For the reason that flagship masterpiece of Jacob and Co., the Astronomia collection completely subverts the regular design logic of luxury watches and becomes often the core symbol of Jacob black and Co. 's modern horological strength. If you are questioning what makes Jacob and Co. Astronomia watches so popular amid high-end collectors, its ground-breaking three-dimensional mechanical structure along with surreal celestial aesthetics are definitely the core answers. Typically the Jacob and Co. Astronomia abandons the traditional flat face design and adopts some sort of panoramic sapphire dome event, which perfectly presents the actual brand's exclusive 3D active mechanical system. Inside the watch, multiple core components handle independently at different gears, including a floating multi-axis tourbillon, a simulated rotating celeste body, and a layered kinetic orbit structure. The overall functioning simulates the majestic motions of the solar system, turning the smallest watch case into a little mechanical universe. This amazing visual experience is unique for you to Jacob and Co. from the entire luxury watch sector. In terms of craftsmanship, each Jacob and Co. Astronomia watch is built with ultra-high-precision mechanical accessories and is run through hundreds of hours of guide book debugging. The brand's senior citizen watchmakers polish and build each component one by one in order that the stable operation of the intricate multi-dimensional mechanical system. A number of upgraded versions of Jacob and Co. Astronomia are inlaid with rare crystals and customized diamonds, incorporating cosmic mechanical aesthetics along with luxurious jewelry craftsmanship, further more upgrading the exclusivity in addition to artistry of the timepiece. Thanks to its pioneering layout and extreme mechanical intricacy, the Jacob and Co. Astronomia series has become a motorola milestone mobiel phone work in avant-garde horology. All models in this series are typically in ultra-limited quantities worldwide, together with extremely scarce market products. Whether for personal assortment, high-end occasion matching, or maybe long-term value preservation as well as appreciation, the Jacob and Co. Astronomia series could be the top-tier representative of Jacob and Co. 's ultimate the making of watch strength.   replica Richard Mille watches replica breitling watches review replica watches   replica luxury watches replica swiss watches Jacob & Co. replica watches          
aniyle
26.05.2026 10:23:22 aniyle hat ein Thema kommentiert Fettabsaugung:   Jacob & Co: The Pioneer of Avant-Garde 3D Luxury Watch Design   Among top-tier luxury watch brands, Jacob & Co (Jacob and Co) has always been a maverick, breaking the boundaries involving traditional watch design with vibrant avant-garde aesthetics and ultra-complex mechanical functions. For aficionados who pursue unique luxury watches with complicated technical functions, Jacob & Co is undoubtedly the most distinctive decision in the high-end horology marketplace. Founded in 1981, the corporation has evolved from a high-end fashion maker to a world-renowned ultra-luxury watch manufacturer, famous for it has the dreamy 3D dial layout, extreme mechanical complexity, and splendid diamond inlay craftsmanship. What makes Jacob & Co not avoidable in the luxury watch companies are its bold innovation connected with traditional watch structures. Nearly all traditional luxury watches take up flat dial layouts, although Jacob & Co normally takes the lead in utilizing three-dimensional dynamic designs to enjoy dials, turning every clock into a wearable mechanical fine art installation. When talking about essentially the most iconic Jacob & Co complicated watch collections, the particular Astronomia series is the undeniable flagship representative. perfect replica watches replica Jacob & Co. Bugatti Chiron replica Breitling Premier watches   best replica watches replica Jacob & Co. Casino Tourbillon replica Zenith Chronomaster Sport The Jacob & Co Astronomia Solar Constellations model perfectly interprets typically the brand's romantic mechanical natural beauty. Equipped with a multi-dimensional turning mechanical system, the watch resembles the operation of the solar-system, with a rotating tourbillon, artificial celestial body orbit, along with dynamic starry sky watch dial. Every component moves independent of each other and cooperates tacitly, giving a video presentation a stunning visual feast for the wrist. This innovative style and design not only subverts people's lucidité of traditional watches but reflects Jacob & Co's superb mechanical manufacturing functionality. In addition to celestial-themed works, often the brand's supercar collaborative set has also won worldwide popularity. The Jacob & Co Bugatti Chiron Tourbillon works together with the core mechanical design of the Bugatti Chiron supercar into the watch movement. Typically the miniature simulated engine aide inside the dial can buy and sell synchronously with the watch mobility, perfectly restoring the power good sense of a top supercar. That cross-industry creative integration would make Jacob & Co's collaborative watches highly collectible and decorative. The brand's top-tier artistry is also reflected in its top quality jewelry watch series. The new launched Jacob & Co Billionaire Double Tourbillon Angel Cut features the brand's patented Angel Cut diamonds, with a total diamond pounds of up to 80 carats. Often the double tourbillon design even more enhances the mechanical complexity in addition to luxury of the timepiece, turning it into a ultimate treasure to get high-net-worth collectors. Different from different luxury watches that provide for subtlety, Jacob & Co's design is bold, lovely, and full of personality, appropriate for high-end occasions and private variety display. For collectors that happen to be tired of conventional luxury watch designs and pursue appearance and mechanical charm, Jacob & Co is definitely a model worth paying attention to. Its blend of avant-garde design, ultra-complex systems, and luxury jewelry skillfullness makes every timepiece an exceptional work of art with high collection valuation and appreciation potential.   replica watches for sale replica jacob and co Astronomia watches breitling Endurance Pro replica          
sarahurns
26.05.2026 08:52:04 sarahurns hat ein Thema kommentiert engel:fragen um partner wie es weiter geht:  The article delves into this complex emotional landscape, exploring the delicate art of navigating relational crossroads. My own experience with such a crossroads felt like a real-life Connections Game, trying to link disparate feelings and desires into a coherent plan, ultimately needing open communication to move forward.
jesekec515
23.05.2026 11:02:44 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Auf drei Fehlgeburten folgt Facebook Baby:  Servus zusammen, ich komme aus Österreich und habe die Seite entdeckt, nachdem mir im Nachtzug nach Wien jemand davon erzählt hat. Der Typ neben mir war völlig entspannt und meinte, er spielt dort manchmal nach stressigen Arbeitstagen. Zuhause habe ich dann selbst hineingeschaut und war überrascht, wie ordentlich alles aufgebaut war. Besonders angenehm fand ich, dass die Spiele ohne lange Ladezeiten liefen. Während eines ruhigen Abends in Österreich lief zuerst gar nichts und ich wollte schon abschalten. Genau dann kam bei Casino Salzburg plötzlich eine starke Gewinnrunde, die alles verändert hat. Danach war ich so motiviert, dass ich noch mitten in der Nacht angefangen habe, alte Konzertvideos auf YouTube anzusehen, obwohl ich eigentlich schlafen wollte.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
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Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
Serienjunkies
Für Leute die süchtig nach Fernsehserien sind
 
 
23.03.2016  |  Kommentare: 0

Die feinen Herren Reinhard Eder und Mag. Primschitz

Die feinen Herren Reinhard Eder und Mag. Primschitz
Sexistische Verspottung ist deren guter Ton!

Der Angeklagte Reinhard Eder hat Mag.N.N. mit der Aussage „Das ist sie schon gewöhnt“, als Zusatz zur Aussage des Mag. Anton Primschitz „Machen Sie die Beine nicht so breit“, verspottet.

"Machen Sie die Beine nicht so breit." " Das ist sie schon gewöhnt.“

[Bereitgestellt: 23.03.2016    12:35]

2 Bl 27/16f

REPUBLIK ÖSTERREICH

LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN GRAZ


IM NAMEN DER REPUBLIK


Das Landesgericht für Strafsachen Graz als Berufungsgericht hat unter dem Vorsitz seines Vizepräsidenten HR Dr. Harald Friedrich sowie durch die weiteren Richter Ri.d.LG Mag. Stefan Koller (BE) und Ri.d.LG Mag. Andreas Rom in der Privatanklage-Strafsache der Privatanklägerin Mag.a N. N. gegen Reinhard Eder, geboren am 29. April 1944, wegen des Vergehens der Beleidigung nach § 115 Absatz 1 StGB über die Berufung der

Privatanklägerin    Mag.a Klaudia    N. ,    anwaltlich  vertreten  durch  Dr. Johannes    Eltz,
Rechtsanwalt  in    1090 Wien,    gegen  das    Urteil    des  Bezirksgerichtes  Graz-Ost    vom
7. Oktober 2015, 217 U 345/14v - 24, gemäß § 470    Ziffer 3 StPO in nichtöffentlicher Sitzung
zu Recht erkannt:                    



Der Berufung der Privatanklägerin Mag.a N. N. wird wegen Vorliegens des Nichtigkeitsgrundes nach § 468 Absatz 1 Ziffer 4 iVm § 281 Absatz 1 Ziffer 9 lit a StPO Folge gegeben, das angefochtene Urteil zur Gänze aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Durchführung des Verfahrens und Entscheidung aufgetragen.

Mit ihrer weiteren Berufung wird die Privatanklägerin auf diese Entscheidung verwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.






ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

Mit dem angefochtenen Urteil hat das Bezirksgericht Graz-Ost den Angeklagten Reinhard Eder von der gegen ihn am 29. September 2014 eingebrachten Privatanklage, er habe am 19. September 2014 im Beisein von Mag. Anton Primschitz, RA Dr. Wolfgang Riha, Mag. (FH) Hirschbeck, Andrea Fischer und einem Mitarbeiter der Fa. Erich Guldenbrein, Tresor- und Schlüsseldienst Nachfolger Michael Guldenbrein, sowie zweier Polizeibeamten
 

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der Polizeiinspektion Schmiedgasse die Privatanklägerin im Haus 8010 Graz, Adresse, Top 8, 1. Stock, mit der Aussage „Das ist sie schon gewöhnt“, als Zusatz zur Aussage des Mag. Anton Primschitz „Machen Sie die Beine nicht so breit“, verspottet, gemäß § 259 Ziffer 3 StPO freigesprochen und der Privatanklägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Diesem Freispruch hat das Erstgericht folgende (entscheidungswesentliche) Feststellungen zu Grunde gelegt:

Der Angeklagte Reinhard Eder wurde am 29. April 1944 geboren, ist österreichischer Staatsbürger, Hausverwalter und wohnt in 8010 Graz, Hilmteichstraße 7. Die Strafregisterauskunft des Angeklagten Reinhard Eder weist keine Verurteilung auf. Der Angeklagte zählt zum Kreis der sogenannten „Wagnerianer“. Dies bedeutet, dass er Richard Wagner und dessen Werke verehrt, zu weiten Teilen auch auswendig kennt und somit öfters in Zitaten aus den Stücken Wagners spricht.

Der Angeklagte wollte sich am 19. September 2014 zusammen mit Mag. Anton Primschitz, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha und Mag. (FH) Werner Hirschbeck Zugang zur Wohnung Adresse, Top 8, 1. Stock, 8010 Graz, verschaffen, um dort eine Besichtigung durchzuführen. Die Privatanklägerin Mag.a N. N. hat den aufgezählten Personen den Zugang im Stiegenhaus verwehrt.

Ihrer Meinung nach ist der Angeklagte nicht Hausverwalter dieses Gebäudes und somit auch nicht befugt, Besichtigungen durchzuführen. Zwischen dem Angeklagten und der Privatanklägerin herrscht generell eine aufgeheizte Spannung, da diese schon jahrelang streiten und schon öfters gegeneinander prozessiert haben, sowie etliche Verfahren momentan anhängig sind.

Aufgrunddessen hat Mag. a N. N. auch verhältnismäßig schnell die Polizei gerufen. Ebenfalls war die Stimmung aufgrund der Vorgeschichten auch anfangs schon nervös und heizte sich schnell auf. In der Folge kam es zu verbalen Auseinandersetzungen und die Privatanklägerin hat sich, um ein Vorbeikommen der vier Herren zu verhindern, auf der Treppe mit ausgestreckten Armen – sodass diese die Wand berühren konnten – und mit bis auf die seitlichen Enden der Treppe ausgestreckten Beinen hingestellt.

Dabei hat Mag. a N. N. zu Mag. Anton Primschitz gesagt: „Sie schubsen mich. Hören Sie auf!“, woraufhin Mag. Anton Primschitz erwiderte: „Machen Sie die Beine nicht so breit.“ Diese Aussage bezog sich auf die oben erwähnte Haltung der Privatanklägerin, welche der Versperrung des Weges diente. Daraufhin hat der Angeklagte gesagt: „Das ist sie schon gewöhnt.“ Dieses Zitat stammt aus der Oper „Die Meistersinger von Nürnberg“, in dem es ebenso in einem Streitgespräch fällt. Konkret handelt es sich um folgendes Zitat: „Die sind´s

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gewohnt: ´s hört keiner drauf. <<O Eva, Eva!>>“. Diese Äußerung wurde von allen oben angeführten Personen wahrgenommen.

Kurz danach trafen zwei Polizeibeamte ein und haben die Situation beruhigt.

In seiner Beweiswürdigung bezog sich das Erstgericht auf eine glaubwürdige Verantwortung des Angeklagten, insbesondere hinsichtlich der getroffenen Feststellungen zur Person des Angeklagten. Die Feststellungen zur Sache stützte es auf die übereinstimmenden Aussagen des Angeklagten, der Privatanklägerin sowie des Zeugen Mag. Anton Primschitz. In seiner Beweiswürdigung führte das Erstgericht weiter aus, dass entscheidungserheblich die Frage der unterschiedlichen Interpretation der Aussage des Mag. Anton Primschitz: „Machen Sie die Beine nicht so breit!“ und des Angeklagten „Das ist sie schon gewöhnt!“ durch die Privatanklägerin gewesen sei. Diese Aussagen seien in offensichtlichem Zusammenhang gestanden, da sie chronologisch direkt hintereinander geäußert worden seien. Die Privatanklägerin habe die Äußerung des Mag. Anton Primschitz nicht als beleidigend empfunden, die des Angeklagten jedoch schon.

In seiner rechtlichen Beurteilung führte das Erstgericht aus, dass der festgestellte Sachverhalt nicht darauf schließen lasse, dass der Angeklagte die Privatanklägerin vorsätzlich beleidigt habe oder es im Sinne eines bedingten Vorsatzes zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe. Es ergebe sich nicht, warum Reinhard Eder die Privatanklägerin in ihrer Sexualität beleidigen hätte wollen. Vielmehr sei die Aussage des Angeklagten für sich alleine – ohne Zusammenhang zur Aussage des Mag. Anton Primschitz, da die Privatanklägerin dessen Äußerung nicht als beleidigend aufgefasst habe – nicht geeignet, eine Person zu beleidigen bzw. zu diffamieren. Der Angeklagte habe lediglich Wagner zitiert und würden keine diffamierenden Umstände vorliegen, da sich das Wagner-Zitat auf ein Streitgespräch in der Oper „Die Meistersinger von Nürnberg“ bezogen habe und lediglich die Privatanklägerin die Aussage als Kommentar zu ihrer Sexualität aufgefasst habe. Eine Beleidigung in Bezug auf das Sexualleben der Privatanklägerin Mag.a N. N. könne daher aus dieser Aussage nicht geschlossen werden, zumal es im Vorfeld eindeutig nicht um dieses Thema gegangen sei. Außerdem sei vom Angeklagten glaubhaft dargelegt worden, dass er „Wagnerianer“ sei.

Gegen dieses Urteil richtet sich eine rechtzeitig angemeldete und wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld ausgeführte Berufung der Privatanklägerin mit den Anträgen auf Aufhebung des Urteils und Rückverweisung an das Erstgericht zur Neudurchführung des Verfahrens.

Die Berufung ist begründet, wobei bereits vor der öffentlichen Verhandlung über die Berufung feststeht, dass das Urteil aufzuheben und die Verhandlung in erster Instanz zu wiederholen
 

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ist, da der geltend gemachte materielle Nichtigkeitsgrund vorliegt (§ 470 Ziffer 3 StPO).

Die Privatanklägerin hat als Berufungsgründe ausdrücklich Berufung wegen Nichtigkeit und Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld geltend gemacht und diese in weiterer Folge gemeinsam ausgeführt. Unter Punkt 4. ihrer Ausführungen macht die Privatanklägerin eindeutig den materiellen Nichtigkeitsgrund des § 281 Absatz 1 Ziffer 9 lit a StPO geltend, indem sie ausführt, dass ein wesentlicher Fehler des Erstgerichts in der unzutreffenden Feststellung des Bedeutungsinhalts des inkriminierten Tathergangs liege und die entsprechende Tatfrage daher nicht richtig geklärt worden sei.

Von einem die materielle Nichtigkeit bewirkenden Feststellungsmangel ist dann auszugehen, wenn ein Umstand nicht konstatiert wird, von dessen Vorhandensein nach richtiger Rechtsansicht die Beantwortung der Frage abhängt, ob sich der Angeklagte einer gerichtlich strafbaren Handlung schuldig gemacht hat (RIS-Justiz RS0099685). Hat das Erstgericht keine Feststellungen zum Bedeutungsinhalt der Aussage des Angeklagten getroffen, so steht damit nicht fest, ob der Betroffene überhaupt die Tat verwirklicht hat, womit der Nichtigkeitsgrund des § 281 Absatz 1 Ziffer 9 lit a StPO vorliegt (OGH 11 Os 18/07t).

Entscheidender Punkt der rechtlichen Beurteilung jedes äußerungsrechtlichen Falles ist die Auslegung der entsprechenden Äußerung. Der Bedeutungsinhalt von inkriminierten Äußerungen ist als Tatfrage (mit rechtlichen Elementen) im Wege der Interpretation aus der Sicht des Empfängerhorizonts nach dem Wortsinn im Gesamtzusammenhang aller Äußerungen und der Geschehnisse zu ermitteln, wobei auf den situativen Gesamtkontext abzustellen und bezogen darauf der Aussageinhalt einzuordnen ist (Rami in WK2 Vor §§ 111-117 StGB, Rz 12 und Rami in WK2 MedienG Präambel Rz 1a-1h; OGH 11 Os 18/07t; 11 Os 91/04). Für die Beurteilung einer Äußerung ist somit sowohl der Wortlaut als auch der ihr in der konkreten Situation zukommende Sinn maßgebend. Eine vom Wortlaut abweichende Bedeutung ist von dem mit der Lösung der Tatfrage befassten Gericht denkrichtig und erfahrungskonform zu begründen. Dabei ist der grundlegende Erfahrungswert in Rechnung zu stellen, dass der Sinn eines Ausdrucks je nach Situation, Vorverständnis, Schichtzugehörigkeit, Sprachgebrauch, Umgangsformen oder Bildungsgrad der Beteiligten oder anderen Begleitumständen durchaus unterschiedlich sein kann. Für eine formal einwandfreie Beweiswürdigung genügt es keineswegs, nur auf die semantische Bedeutung eines Ausdrucks hinzuweisen und solcherart der Sache nach zu unterstellen, dass der gleiche Ausdruck von jedermann unter allen Umständen im gleichen Sinn verstanden wird. Die Feststellung bloß des Wortlauts der zu beurteilenden Äußerung reicht daher für die Konstatierung deren Bedeutungsinhaltes nicht hin (RIS-Justiz RS0092588 [T20], [T27], [T35]).

Im gegenständlichen Verfahren hat das Erstgericht lediglich den Wortlaut der Aussage des Angeklagten festgestellt, nicht jedoch deren Bedeutungsinhalt. Die bloß im Rahmen der
 

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rechtlichen Beurteilung enthaltene Formulierung des Erstgerichtes, dass sich das Wagner-Zitat auf ein Streitgespräch in der Oper „Die Meistersinger von Nürnberg“ bezogen habe und lediglich die Privatanklägerin diese Aussage als Kommentar zu ihrer Sexualität aufgefasst habe, ist diesbezüglich nicht ausreichend, weil daraus nicht entnommen werden kann, wie der Angeklagte selbst die von ihm getätigte Äußerung in der konkreten Situation gemeint hat und welchen Bedeutungsinhalt die anderen anwesenden Personen der Äußerung beigemessen haben.

§ 115 StGB schützt das Recht jeder beleidigungsfähigen Person auf achtungsvolle Begegnung durch andere Menschen. Als Tathandlungen kommen Beschimpfen, Verspotten, körperliches Misshandeln sowie Bedrohen mit einer körperlichen Misshandlung in Betracht (alternativer Mischtatbestand). Das Wesen der Beschimpfung liegt in der durch Beleidigungen ausgedrückten Missachtung eines anderen. Das Wesen der Verspottung, die sich von einer Beschimpfung oft nur schwer unterscheiden lässt, liegt vor allem im Lächerlichmachen oder im Verhöhnen eines anderen. Auch dadurch wird die Missachtung eines anderen ausgedrückt (Lambauer in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer, Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch § 115 Rz 3, 16, 23f). Hinsichtlich des subjektiven Tatbestandes genügt bedingter Vorsatz, wobei dieser sämtliche Tatbestandsmerkmale umfassen muss. Zumindest nach Laienart muss der Täter daher erkennen, dass er beschimpft oder verspottet oder durch körperliche Misshandlung oder deren Androhung den anderen diffamiert. Nur dann, wenn durch die Äußerung des Angeklagten eine Missachtung ausgedrückt werden sollte, kommt Strafbarkeit iSd § 115 StGB in Betracht (Lambauer in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer, Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch § 115 Rz 16, 35).

Im aktuellen Verfahren bleibt von vornherein unklar, von welchem Bedeutungsinhalt der Äußerung des Angeklagten das Erstgericht im Verfahren ausgeht. Es liegt daher ein Feststellungsmangel nach § 281 Absatz 1 Ziffer 9 lit a StPO vor.

Im zweiten Rechtsgang wird das Erstgericht daher den Bedeutungsinhalt der inkriminierten Äußerung nach den oben dargestellten Kriterien als Tatfrage im Wege der Interpretation aus der Sicht des Empfängerhorizonts nach dem Wortsinn im Gesamtzusammenhang aller Äußerungen und der Geschehnisse zu ermitteln haben. Auch zur subjektiven Tatseite sind Feststellungen zu treffen.

Das Erstgericht wird im zweiten Rechtsgang außerdem ausgehend vom festgestellten Bedeutungsinhalt zu prüfen haben, ob die inkriminierte Äußerung rechtlich als Beleidigung iSd § 115 StGB oder als üble Nachrede iSd § 111 StGB zu qualifizieren ist. Bei der Abgrenzung der üblen Nachrede zu Beschimpfungen oder Verspottungen iSd § 115 StGB kommt es auf die Bedeutung der Äußerung an. Wird ein konkretes Verhalten oder ein Charaktermangel vorgeworfen, so deutet dies auf eine üble Nachrede hin. Wenn der Täter jedoch dem Opfer
 

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nichts Konkretes vorwerfen will, sondern dieses nur heruntermachen will, liegt eine Beleidigung vor (Lambauer in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer, Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch § 111 Rz 56; Rami in WK2 § 115 StGB, Rz 18a).

Insoweit schon vor der öffentlichen Verhandlung über die Berufung feststeht, dass das Urteil aufzuheben und die Verhandlung in erster Instanz zu wiederholen ist, war in nichtöffentlicher Beratung gemäß § 470 Ziffer 3 StPO in Stattgebung der Berufung der Privatanklägerin das Urteil wegen Vorliegens des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Absatz 1 Ziffer 9 lit a StPO zur Gänze aufzuheben und die Sache an das Bezirksgericht Graz-Ost zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückzuweisen.

Mit ihrer weiteren Berufung ist die Privatanklägerin auf diese Entscheidung zu verweisen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.

Landesgericht für Strafsachen Graz, Abteilung 2
Graz, 14. März 2016
HR Dr. Harald Friedrich, Vizepräsident

Elektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG
 
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